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   OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21   

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https://dejure.org/2021,32093
OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21 (https://dejure.org/2021,32093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.08.2021 - 3 A 351/21 (https://dejure.org/2021,32093)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. August 2021 - 3 A 351/21 (https://dejure.org/2021,32093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKitaG § 15 Abs. 1 S. 3 Nr. 2, Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden § 4 Abs. 1
    Elternbeitrag; Kindertageseinrichtung; Zählkind; gemeinsamer Haushalt; Wohnsitz; Absenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21
    6 Solche Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062) und sich das angegriffene Urteil im Ergebnis nicht aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21
    6 Solche Zweifel bestehen dann, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Kammerbeschl. v. 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, NJW 2010, 1062) und sich das angegriffene Urteil im Ergebnis nicht aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 7 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.02.2019 - 4 A 880/16

    Kindertageseinrichtung; Beitrag; Absenkung; Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21
    Eltern können in diesem Zusammenhang über den biologisch oder rechtlich definierten Elternbegriff hinaus auch sonstige erwachsene Personen sein, wenn sie mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben (SächsOVG, Urt. v. 12. Februar 2019 - 4 A 880/16 -, juris Rn. 15 ff.).15 Denn der Gesetzgeber wollte mit den in § 15 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SächsKitaG festgelegten Vergünstigungen Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern fördern, weil sie gegenüber gemeinsam Erziehenden und Eltern mit nur einem Kind eine höhere Belastung nicht nur im finanziellen Bereich haben.
  • OVG Sachsen, 08.01.2016 - 3 A 474/15

    Grundsteuer; Haftungsbescheid; Bestimmtheit; Inhaltsadressat;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21
    Eine sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Antragsteller erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.08.2021 - 3 A 351/21
    Eine sinngemäße Geltendmachung eines Zulassungsgrundes kommt auch dann in Betracht, wenn sich der Antragsteller erfolglos auf einen anderen Zulassungsgrund beruft, aber der Sache nach den erfolgversprechenden Zulassungsgrund vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 23. September 2015 - 3 A 570/14 -, juris Rn. 6 f.; Beschl. v. 8. Januar 2016 - 3 A 474/15 -, juris Rn. 2 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 3 A 816/20

    Zählkind; Elternbeiträge; Wohnsitz; Wechselmodell; Absenkung

    Der Senat hat jüngst auf Folgendes abgehoben (Beschl. v. 5. August 2021 - 3 A 351/21 -, juris):.
  • OVG Sachsen, 21.06.2022 - 3 A 215/22

    Absenkung Elternbeitrag; Zählkind; "Wechselmodell" nur an Wochenenden, Feiertage

    Unterhaltsverpflichtungen und sonstige Betreuungsaufwendungen sind daher nicht relevant, vielmehr ist es unerheblich, wer die finanzielle Hauptlast bei der Erziehung und Betreuung des Kindes trägt (SächsOVG, Beschl. v. 5. August 2021 - 3 A 351/21 -, juris Rn. 15).
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